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20 Jahre der neuen Regelung zur Abtreibung(1) : Wir werden aktiv und fordern die Streichung aus dem Strafgesetzbuch!

[Meine Gesundheit – Meine Wahl!] Wir feiern dieses Jahr das 20-jährige Bestehen der neuen Regelung zur Abtreibung in der Schweiz. Das ist für SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ ein Anlass, am 2. Juni in Bern öffentlich den Jahrestag dieser wichtigen Errungenschaft zu feiern, aber auch um sich für die Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch einzusetzen. Wir haben eine Petition lanciert und unsere Präsidentin Léonore Porchet hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, damit Abtreibung künftig als eine Frage der Gesundheit und nicht mehr als Strafsache behandelt wird.

Die Schweiz feiert dieses Jahr das 20-jährige Bestehen der neuen Regelung zur Abtreibung [1] innerhalb der ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft. Diese neue Regelung (Fristenregelung) wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit einer grossen Mehrheit von 72,2% angenommen und trat am 1. Oktober desselben Jahres in Kraft. Nach jahrzehntelangem Kampf für eine liberale Handhabung von Schwangerschaftsabbrüchen hatte sich das Schweizer Strafrecht damals endlich an die gesellschaftliche Realität in unserem Land angepasst.

Seit ihrer Einführung hat sich die Fristenregelung eindeutig bewährt. Sie ermöglicht schwangeren Personen einen legalen Schwangerschaftsabbruch unter guten Bedingungen und garantiert ihnen in den ersten 12 Wochen, dass sie selbst entscheiden dürfen, ob sie die Schwangerschaft fortführen oder abbrechen möchten.

Hürden bleiben bestehen

Trotz dieses Erfolgs gibt es immer noch Hürden und Diskriminierung, sei es in finanzieller Hinsicht oder beim Zugang zu Leistungen und ausreichenden und klaren Informationen. Die Strukturen innerhalb der Spitäler entsprechen immer noch zu wenig den Bedürfnissen der Betroffenen, die oftmals bevormundend und stigmatisierend behandelt werden. Die Informationen zum Thema sowie spezielle Schulungen für das Krankenhauspersonal sind oft unzureichend.

Darüber hinaus ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch verankert, obwohl er eine medizinische Leistung ist, die zum Grundkatalog der Krankenversicherung gehört. Deswegen bestehen Stigmatisierung und moralische Verurteilung fort.

Für SGCH ist es wichtig, das Recht auf Gleichheit zu stärken, um die von einer Abtreibung betroffenen Personen nicht zu bestrafen und ihnen ein sicheres und angenehmes medizinisches Umfeld zur Verfügung zu stellen, das ihre Entscheidung akzeptiert. Ausserdem muss der Prozess einfacher und auf die schwangere Person ausgerichtet sein, damit sie ihre Entscheidung selbstständig und autonom treffen kann.

Politische Aktion und Lancierung unserer Petition

Um die anhaltenden Hürden und Herabwürdigungen in der Schweiz zu bekämpfen, war SGCH auf politischer Ebene und in der Öffentlichkeit aktiv. Wir haben uns am 2. Juni in Bern auf dem Waisenhausplatz versammelt. Unser Ziel ist es, den Jahrestag der wichtigen Errungenschaft zu feiern, aber auch unsere Stimme zu erheben: gemeinsam mit Politiker*innen, Aktivist*innen, Gesundheitsfachpersonen und allen, um dafür zu sorgen, dass Abtreibung in erster Linie als Frage der Gesundheit und nicht mehr als Strafsache behandelt wird.

Wir fordern, dass die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Unsere Präsidentin und Nationalrätin der Grünen Waadt, Léonore Porchet, hat eine parlamentarische Initiative eingereicht.

Die Veranstaltung endete mit der Unterzeichnung unserer Petition, die fordert, dass :

  • der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und als Frage der Gesundheit behandelt wird.
  • die Selbstbestimmung der betroffenen Personen garantiert wird, damit sie das Recht haben, ihre eigenen Entscheidungen für ihre Gesundheit zu treffen.

Wir haben auch einen Call to Action von zivilgesellschaftlichen Organisationen mitlanciert, der verlangt, dass der sichere Schwangerschaftsabbruch, wie ihn die WHO definiert, erhalten und bei allen Staaten eingefordert wird.

Nützliche Informationen zu Schwangerschaftsabbruch

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Hier finden Sie viele Informationen rund um das Thema Schwangerschaft: www.sexuelle-gesundheit.ch/themen/schwangerschaft-gewollt-ungewollt

Sie sind ungewollt schwanger? Hier finden Sie einige Informationen, was Sie tun und an wen Sie sich wenden können: ww.sexuelle-gesundheit.ch/im-notfall/schwanger

[1] Wir nutzen «Schwangerschaftsabbruch» als Fachbegriff und «Abtreibung» als feministischen und politischen Kampfbegriff, der die Rechte der Betroffenen auf Selbstbestimmung und Gesundheit ausdrückt