–  Medienmitteilung

«Hört uns zu!» – Lautstarke Forderung nach neuem Sexualstrafrecht

Von sexueller Gewalt Betroffene, SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ (SGCH), Amnesty International und weitere Organisationen sowie Vertreter*innen politischer Parteien rufen die Rechtskommission des Ständerats auf, sich für ein modernes Sexualstrafrecht aus-zusprechen. Sex muss auf gegenseitigem Einverständnis beruhen. Die Aktion «Hört uns zu!» fordert, dass diese Zustimmungslösung im neuen Sexualstrafrecht aufgenommen wird.

Nach der Vernehmlassung zur Revision des Sexualstrafrechts behandelt die ständerätliche Rechtskommission das Projekt heute, am 31. August 2021. Nur einige Meter entfernt, auf dem Waisenhausplatz in Bern, versammeln sich gleichzeitig zahlreiche Betroffene, Aktivist*innen, Politiker*innen und Organisationen zur Aktion «Hört uns zu!».

«Vor zwei Jahren haben wir die Forderung nach einer umfassenden Reform des veralteten Vergewaltigungstatbestandes in der Schweiz lanciert. Aus einzelnen Stimmen wurde eine gesellschaftliche Bewegung. Heute sind wir eine breite Koalition, die Gerechtigkeit und ein modernes Sexualstrafrecht fordern – keine halben Sachen!», sagt Noemi Grütter, Copräsidentin des Vereins SGCH und Frauenrechtsverantwortliche bei Amnesty Schweiz.

«Sexuelle Beziehungen basieren auf gegenseitigem Einverständnis. Das ist ein Grundsatz, der allen einleuchtet und den auch Schüler*innen im Sexualaufklärungsunterreicht vehement vertreten und einfordern. Die Gesellschaft ist in ihrem Verständnis bereits viel weiter als die Rechtsgrundlage. Daher ist der Schritt der Schweiz zu einem zeitgemässen Sexualstrafrecht überfällig!» fügt Barbara Berger, Geschäftsleiterin SGCH hinzu.

In Folge der Ratifizierung der Istanbul-Konvention und aufgrund erschütternder Berichte zum Ausmass sexueller Gewalt gegen Frauen, haben mehrere europäische Länder angekündigt, dass sie die strafrechtliche Definition der Vergewaltigung neu formulieren wollen. In zwölf Ländern in Europa wird nicht-einvernehmlicher Sex bereits als Vergewaltigung anerkannt. Die Erfahrung zeigt: Die beantragte Reform führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Die Unschuldsvermutung bleibt unangetastet. Es ist weiterhin an der Staatsanwaltschaft zu beweisen, dass die beschuldigte Person ohne Einwilligung des Opfers gehandelt hat.

Einladung an den Medien: Aktion «Hört uns zu!»

Die Revision des Sexualstrafrechts tritt mit den Beratungen der Rechtskommission des Ständerats heute 31. August in eine entscheidende Phase. «Hört uns zu!» – eine Aktion mit jungen Aktivist*innen, Betroffenen sexueller Gewalt und Vertreter*innen diverser Parteien und Organisationen – begleitet die Sitzung der Kommission in Bern heute Nachmittag.

«Wir wollen den Mitgliedern der Kommission deutlich machen, dass sie eine einmalige Chance haben, mehr Gerechtigkeit für Betroffene von sexueller Gewalt zu schaffen. Sie sollten den Stimmen der betroffenen Personen und auch der jungen Generation zuhören, bevor sie über das neue Sexualstrafrecht entscheiden», sagt Noemi Grütter, Copräsidentin des Vereins SGCH und Frauenrechtsverantwortliche bei Amnesty Schweiz.

Die Aktion wurde von einer «Youth Task Force» aus 20 jugendlichen Aktivist*innen initiiert und organisiert. Sie setzen sich mit SGCH und Amnesty International dafür ein, dass in der Schweiz nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung anerkannt wird.

Wann: Heute, 31. August 15.00 -19.00 Uhr

Wo: Waisenhausplatz, Bern

Programm:

  • «Kollektiver Schrei» zu Beginn um 16.00 Uhr und am Ende der Beratungen in der Rechtskommission um 17.45 Uhr
  • Redemarathon: Abwechslungsweise Testimonials/Erfahrungsberichte, vorgetragen von jungen Aktivist*innen, Betroffenen von sexueller Gewalt und Reden von Politiker*innen und Organisationen
  • Fotoaktion um 16.00 Uhr und 17.45 Uhr

Teilnehmende: Alliance F, Frauenstreik Kollektive, Opferberatungsstellen, Transgender Network Switzerland, AGILE.CH, Netzwerk Istanbul Konvention, Operation Libero und Politikerinnen der Parteien FDP, EVP, GLP, CVP, SP und Grüne.

Medienmitteilung (PDF)