–  Medienmitteilung

Schwangerschaftsabbruch: Jede Frau hat das Recht auf eine Beratung. Diese Beratung ist freiwillig.

Der Vorstand von SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ bezieht zum Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz Stellung: Schwangerschaftsabbrüche werden vor allem in Spitälern durchgeführt. Die Zahl der ausführenden gynäkologischen Praxen hat über die Jahre abgenommen. Das erhöht den Druck auf die Spitäler. Dieser Druck hat in verschiedenen Regionen der Schweiz zu Wartefristen geführt. Um diese Wartefristen zu verkürzen und das ärztliche Personal zu entlasten, besteht neu eine Tendenz, die ärztliche Information an die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen zu delegieren. Damit wird das freiwillige zusätzliche Beratungsangebot zur Pflicht.

Die Statistik zeigt es Jahr für Jahr: Die Schweiz hat weltweit eine der tiefsten Abbruchraten bei Schwangerschaften. Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz im Strafgesetzbuch geregelt. Ein „eingehendes Gespräch“ mit der schwangeren Frau durch den Arzt oder die Ärztin ist Teil dieser gesetzlichen Regelung.

Zusätzlich haben Frauen und Paare die Möglichkeit, sich bei einer kantonal anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle bei der Entscheidungsfindung begleiten zu lassen. So sieht es das Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen vor. Jede Frau kann diese Beratung in Anspruch nehmen. Sie ist freiwillig. Eine Pflicht zur Beratung existiert nicht. Es kann nicht sein, dass Entlastungsmassnahmen für Ärztinnen und Ärzte zu einem zusätzlichen Aufwand für die schwangere Frau führen.

SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ fordert:

- Jede Frau muss rasch Zugang zum Abbruch einer Schwangerschaft erhalten: Unbegründete Wartefristen dürfen keine entstehen.
- Die neutrale, psychosoziale Beratung zur Entscheidungsfindung ist ein Recht. Jede Frau kann es in Anspruch nehmen. Dieses Angebot der Schwangerschaftsberatungsstellen muss jedoch freiwillig bleiben.
- Das Spital sorgt für ein professionelles Umfeld: Es organisiert klare Abläufe. Es führt Aus- und Weiterbildungen des medizinischen Personals durch. Es sorgt dafür, dass Super-oder Intervisionen stattfinden. Es verweist ausschliesslich Frauen mit einem zusätzlichen Beratungsbedarf an die kantonal anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen.

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