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NEWSLETTER 3, JULI 2022, SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ

Den Schwangerschaftsabbruch als Frage der Gesundheit und nicht des Strafrechts haben wir am 2. Juni 22 thematisiert. Am 24. Juni wurde das Urteil des US-Gerichtshof bekannt, das den einzelnen Bundes-Staaten ermöglicht, selbst über die Bedingungen des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. 13 Staaten haben diesen in der Folge massiv eingeschränkt oder verboten. Das ist eine Katastrophe für die betroffenen Schwangeren. Denn Abbrüche gibt es immer. Die Frage ist nur, ob sie sicher oder potentiell tödlich sind. 13 Staaten haben entschieden, dass sie bewusst in Kauf nehmen, dass Frauen sterben, weil sie keinen Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch haben.

Wir haben einen Call to Action von zivilgesellschaftlichen Organisationen mitlanciert, der verlangt, dass der sichere Schwangerschaftsabbruch, wie ihn die WHO definiert, erhalten und bei allen Staaten eingefordert wird.

Dazu gehört auch, dass es keine Bedenkzeiten, keine Wartefristen und keine Hürden gibt. Und, dass der Abbruch(1) nicht im Strafgesetzbuch, sondern in einem Gesundheitsgesetz geregelt wird, wie wir das am 2. Juni gefordert haben.

Das werden wir im zweiten Teil unserer Kampagne im September nochmals betonen und freuen uns auf ihre Unterstützung.

[1] Wir nutzen «Schwangerschaftsabbruch» als Fachbegriff und «Abtreibung» als feministischen und politischen Kampfbegriff, der die Rechte der Betroffenen auf Selbstbestimmung und Gesundheit ausdrückt.

Zu unserem aktuellsten Newsletter 3 2022

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