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NEWSLETTER 5, OKTOBER 2022, SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ

Am 1. Oktober vor 20 Jahren trat in der Schweiz die Fristenregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Kraft. Sie war ein politischer Kompromiss. Jede betroffene Schwangere durfte bis zur 12. Woche selbst entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen oder fortführen will. Da aber ein Anstieg der Abbrüche befürchtet wurde, blieb die Regelung im Strafrecht.

Und somit muss jede betroffene Person bis heute eine Notlage geltend machen. Die Abbrüche sind nicht gestiegen - im Gegenteil: Sie sind stabil. Und, die Rate ist eine der tiefsten in ganz Europa.

Nach 20 Jahren können wir auch in einem schwierigen Thema getrost mutig Bilanz ziehen: Das Damoklesschwert des Strafrechts braucht es nicht mehr. Schwangere Personen in der Schweiz sind fähig einen Entscheid zu fällen, was auch immer das Ergebnis ist. Was es jedoch dazu weiterhin braucht, ist ein Gesundheitsgesetz, das den Schwangerschaftsabbruch einbettet in die medizinische Grundversorgung.

Und es braucht weiterhin eine ganzheitliche Sexualaufklärung an Schulen. Wissenschaftlich korrekte und ergebnisoffene Informations- und Beratungsmöglichkeiten, die auf den sexuellen Menschenrechten basieren. Und einen besseren Zugang zu Verhütungsmitteln, der allen Geschlechtern erlaubt, jene Verhütung zu wählen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht. Dies ist in der Schweiz weiterhin nicht gegeben, weil die Verhütung selbst bezahlt und von den politischen Entscheidungstragenden als Eigenverantwortung betrachtet wird.

Wir bleiben dran, zusammen mit Ihnen allen.

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