Schwangerschafts-Verhütung: Was habe ich für Rechte? Was sollte ich beachten?

Sie möchten im Moment kein Kind bekommen? Informieren Sie sich über Schwangerschafts-Verhütung. Sie selbst bestimmen, ob, wann und mit wem Sie Kinder haben möchten; unabhängig davon wie alt Sie sind, woher Sie kommen und ob Sie verheiratet sind oder nicht. Es steht Ihnen zu, über Ihre Möglichkeiten informiert und professionell beraten zu werden. So können Sie sich frei für eine Verhütungsmethode entscheiden, die zu Ihrer Lebenssituation passt.

Was sollte ich bei der Wahl einer Verhütungsmethode beachten? 

Sie haben das Recht zu entscheiden, welches Verhütungsmittel Sie anwenden.
So treffen Sie eine informierte Entscheidung:

  • Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten: zum Beispiel im Internet auf sex​and​facts​.ch, bei einer ärztlichen Fachperson oder einer Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit.
  • Sprechen Sie in der Partnerschaft über Verhütung. Teilen Sie die Verantwortung und überlegen Sie gemeinsam, wie Sie verhüten wollen.
  • Sprechen Sie mit Ihren Eltern, Freunden oder anderen Vertrauenspersonen.
  • Lassen Sie sich beraten. Beratung finden Sie bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt und anderen Fachpersonen oder bei Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit. Erkundigen Sie sich über die Vorteile und Nachteile, Risikofaktoren, Sicherheit, Handhabung, Wirkungsdauer, Kosten usw. 
  • Sagen Sie, wenn Sie Unterstützung brauchen: zum Beispiel, wenn Sie die Sprache nicht verstehen oder finanzielle Schwierigkeiten haben.
  • Wählen Sie die Methode, die aktuell am besten zu Ihrer Situation passt und Ihren Bedürfnissen entspricht (gesundheitliche Voraussetzungen, Partnerschaft, Lebenssituation). 
  • Informieren Sie sich, wie die Verhütungsmethode korrekt angewendet wird.

Gut zu wissen: Ärztliche Fachpersonen und Fachpersonen der sexuellen Gesundheit unterstehen der Schweigepflicht. Ohne Ihr Einverständnis dürfen sie keine Informationen weitergeben, auch nicht an Ihren Partner oder Ihre Partnerin, Ihre Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten, an Ihre Institution oder Ihre Asylunterkunft.

Wer bezahlt die Verhütung? 

In der Schweiz müssen Sie Ihre Verhütungsmittel selber bezahlen. Die Krankenversicherung übernimmt keine Kosten. Hier ein paar Finanz-Tipps:

  • Teilen Sie die Kosten in der Partnerschaft.
  • Sie können Ratenzahlungen mit Ihrer ärztlichen Fachperson oder dem Spital vereinbaren.
  • Ihre Eltern, Ihre Institution oder die zuständige Asylorganisation beteiligen sich möglicherweise an der Finanzierung.
  • Wenden Sie sich in einer finanziellen Notlage an eine Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit. Dort hilft man Ihnen, eine Lösung zu suchen. 

2019 wurden im Schweizer Parlament Vorstösse eingereicht, welche die Finanzierung der Verhütung für Bevölkerungsgruppen mit kleinem Budget fordern. Siehe unten im Kasten «Fachinformationen».

Was kann ich als Mann tun? 

Wenn ein Mann verhindern möchte, dass er Vater wird, muss er für seinen Anteil am Risiko einer ungewollten Schwangerschaft die volle Verantwortung übernehmen. Er kann:

  • Die passenden Kondome dabeihaben. (Das passende Kondom finden: www​.mysi​ze​.ch)
  • Die Verantwortung für die Qualität und den Zustand der Kondome übernehmen. 
  • Das Kondom sachgerecht anwenden.
  • Sich zu Verhütung informieren.
  • Über Verhütung sprechen und Interesse bekunden. 
  • Mit zur Beratung gehen.
  • Sich an den Kosten für die Verhütung beteiligen.

Informationen zu männlicher Verhütung: Männliche Verhütungsmethoden

«Intermezzo – Verhütung für Männer». Eine Zusammenarbeit von SGCH mit dem Podcast «untenrum», zum Weltverhütungstag 2021.

Zum Artikel «Die Rolle des Mannes – Gleichstellung und Vaterschaftsverhütung» zum Weltverhütungstag 2019

Ich bin noch nicht erwachsen. Darf ich selbst über Verhütung entscheiden?

Prinzipiell hast Du die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie Erwachsene. Lies dazu auch den Abschnitt weiter oben «Was sollte ich bei der Wahl einer Verhütungsmetode beachten». Erfahre hier mehr zu deinen Rechten:

  • Du hast das Recht auf Informationen. Diese erhältst Du beispielsweise von deinen Eltern, von der Sexualaufklärung in der Schule, von Ärztinnen und Ärzten oder von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit. 
  • Du hast das Recht, Dich vor ungewollter Mutterschaft oder Vaterschaft zu schützen. 
  • Du hast das Recht, dich vor sexuell übertragbaren Infektionen (STI Sexually Transmitted Infections) zu schützen.
  • Du hast das Recht, Verhütungsmittel zu benutzen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Du Kondome kaufen kannst und dass die ärztliche Fachperson ein Verhütungsmittel verschreiben darf. 
  • Du hast das Recht auf Vertraulichkeit. Die Fachpersonen dürfen Deine Eltern nicht informieren, wenn Du dies nicht möchtest und Du urteilsfähig bist. Die ärztliche Fachperson wird Deine Urteilsfähigkeit beurteilen.
  • Du hast das Recht auf Notfallverhütung («Pille danach»), auch wenn Du jünger als 16 Jahre alt bist. Massgebend ist deine Urteilsfähigkeit.

Ich habe eine Lern-Behinderung. Darf ich selbst über Verhütung entscheiden?

Sie haben das Recht, sich vor ungewollter Elternschaft zu schützen. Wenn Sie urteilsfähig sind, entscheiden Sie selber. Doch auch wenn Ihre Beiständin oder Ihr Beistand für Sie entscheidet, können Sie sich bei einer Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit beraten lassen. Viele dieser Stellen sind spezialisiert auf die Beratung von Menschen mit Lern- oder anderen Behinderungen.

Kontakt

Möchten Sie mehr wissen oder haben Sie Probleme mit der Verständigung, mit den Eltern, in der Partnerschaft oder mit der Finanzierung? Lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit kostenlos beraten oder wenden Sie sich an eine ärztliche Fachperson. Sie alle unterstehen der Schweigepflicht. 

Weiterführende Informationen

Fachinformationen