Die sexuellen Rechte
Sexuelle Rechte sind Menschenrechte. Sie stehen Ihnen und allen anderen Menschen gleichermassen zu. Es sind Menschenrechte, die in Bezug auf den Lebensbereich der Sexualität konkretisiert sind. Sie sind wichtig, da die Sexualität ein zentraler Aspekt des Menschseins ist. Alle Menschen haben das Recht, ihre Sexualität lustvoll und frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt zu leben.
Die sexuellen Rechte sind eng mit der sexuellen Gesundheit verknüpft. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält fest: Sexuelle Gesundheit lässt sich nur erlangen und erhalten, wenn die sexuellen Rechte aller Menschen respektiert, geschützt und gewährleistet werden.
Die sexuellen Rechte beruhen auf grundlegenden internationalen Menschenrechtsstandards: Sie sind integraler Bestandteil der UNO-Konventionen, die verbindlich sind. Zudem gibt es sehr spezifische Konventionen, welche die sexuellen Rechte garantieren; so beispielsweise die Istanbul-Konvention des Europarates zum Thema der Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, diese einzuhalten.
Die International Planned Parenthood Federation (IPPF) hat die sexuellen Rechte systematisch und detailliert von den Menschenrechten abgeleitet. In der IPPF-Erklärung zu den sexuellen Rechten von 2008 sind sie in 10 Artikeln konkretisiert:
- Recht auf Gleichstellung
- Recht auf Partizipation
- Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
- Recht auf Privatsphäre
- Recht auf Selbstbestimmung
- Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit
- Recht auf Gesundheit
- Recht auf Bildung und Information
- Recht auf Ehe und Familie
- Recht auf Rechenschaft und Entschädigung
Die 10 Artikel bieten ein nützliches und umfassendes Instrument in der Arbeit zu den sexuellen Rechten.