Schwanger – wie weiter?
Eine Schwangerschaft kann viele Fragen aufwerfen und widersprüchliche Gefühle wie Freude oder Krisen auslösen. In dieser Situation haben Sie das Recht auf eine kostenlose, professionelle und vertrauliche Beratung. In jedem Kanton gibt es dafür anerkannte Beratungsstellen zu Schwangerschaft. Auch Ihre ärztliche Fachperson kann Sie beraten. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Sie haben ein Recht darauf, korrekt informiert zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden. So steht es im Bundesgesetz. Auch Minderjährige haben diese Rechte. Auf dieser Webseite finden Sie verlässliche Informationen zu diesen Situationen:
- Schwangerschaft fortsetzen
- Schwangerschaft abbrechen
- Schwangerschaft: wie entscheiden
- Vertrauliche Geburt, Adoption
- Ich werde nicht schwanger
Insbesondere zum Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) gibt es im Internet viele Fehlinformationen. Die Informationen auf dieser Webseite sind aktuell und fachlich abgestützt. Ihr Recht auf Selbstbestimmung wird respektiert.
Das Recht zu entscheiden
Sie haben das Recht zu entscheiden. Möchte ich jetzt ein Kind? Möchte ich überhaupt Kinder? Mit wem möchte ich ein Kind? Wann und wie viele Kinder möchte ich?
In der Schweiz ist der Schwangerschaftsabbruch erlaubt: Bis zur 12. Schwangerschaftswoche entscheidet die schwangere Person alleine. Danach beurteilt eine ärztliche Fachperson die Situation.
Siehe Kasten «Schwangerschaftsabbruch im Schweizer Gesetz».
Die schwangere Person und ihr Umfeld haben gemäss Bundesgesetz das Anrecht auf kostenlose Beratung und Unterstützung durch eine anerkannte Beratungsstelle zu Schwangerschaft. Diese beraten und unterstützen Menschen in schwierigen Situationen. Unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Religion. Egal ob verheiratet oder ledig. Und unabhängig davon wie die Entscheidung ausfallen wird. Einzelpersonen oder Paare erhalten kostenlos und vertraulich Informationen und Beratung zu diesen Themen:
- Schwangerschaft, Geburt
- Mutterschaft, Vaterschaft, Elternschaft
- Schwangerschaftsabbruch
- Adoption, vertrauliche Geburt
Schwangerschaftstest
Ist Ihre Periode ausgeblieben? Ein Schwangerschaftstest schafft Klarheit darüber, ob Sie schwanger sind. Der früheste Zeitpunkt für den Test ist einige Tage nach Ausbleiben der Periode (Menstruation). Schwangerschaftstests finden Sie in Warenhäusern, Apotheken, Drogerien und Snack- und Getränkeautomaten. Sie können einen Test auch in einer Arztpraxis oder bei einer Beratungsstelle für Schwangerschaft durchführen.
- Schwangerschaftstests geben an, ob Schwangerschaftshormone im Urin sind.
- Wenn der Test positiv ausfällt, bedeutet dies, dass Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit schwanger sind. Hingegen kann es vorkommen, dass ein Resultat «falsch-negativ» ausfällt.
- Ein negatives Ergebnis heisst: Der Test hat keine ausreichende Menge an Schwangerschaftshormonen im Urin gefunden. Das kann bedeuten, dass Sie nicht schwanger sind. Es kann aber auch bedeuten, dass Sie den Test zu früh gemacht haben. In diesem Fall wiederholen Sie den Test am besten zwei Wochen später.
Selten haben schwangere Personen trotz einer Schwangerschaft eine Blutung. Machen Sie im Zweifelsfall einen Schwangerschaftstest.
Kontakt
Kostenlose vertrauliche Beratung zu Schwangerschaft und weiteren Themen der sexuellen Gesundheit erhalten Sie bei den kantonal anerkannten Beratungsstellen zu Schwangerschaft. Oder wenden Sie sich an Ihre ärztliche Fachperson. Sie alle unterstehen der Schweigepflicht.
Mehr dazu
Artikel SGCH im SozialAktuell, 02/2019: Gewollt oder ungewollt schwanger? Das Recht auf vertrauliche, neutrale und kostenlose Beratung