Ich kann das Kind nach der Geburt nicht behalten

Sie sind schwanger, doch Sie können das Kind nach der Geburt nicht behalten? Dann haben Sie die Möglichkeit, das Kind zur Adoption freizugeben. Doch was tun wenn niemand erfahren darf, dass Sie schwanger sind? In der Schweiz haben Sie das Recht auf eine vertrauliche Geburt: Sie können im Spital gebären, ohne dass Ihr Umfeld davon erfährt. Wichtig ist: Bleiben Sie mit diesen Fragen nicht alleine. Lassen Sie sich in dieser schwierigen Situation von Fachpersonen begleiten.

Adoption

Sechs Wochen nach der Geburt entscheiden Sie darüber, ob Sie das Kind zur Adoption freigegeben möchten. Danach haben Sie nochmals sechs Wochen Zeit, sich anders zu entscheiden. Danach erhält das Kind eine neue Familie. Die Adoptiveltern sind ab diesem Zeitpunkt für das Kind verantwortlich. Sie übernehmen alle Rechte und Pflichten. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde prüft, ob das Kind gut betreut wird. Mit 18 Jahren können adoptierte Personen erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind. 

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle zu Schwangerschaft oder an die Organisation PACH (Pflege- und Adoptivkinder Schweiz). Dort erhalten Sie umfassende Informationen und Unterstützung bei Ihrer Entscheidung. Wenn Sie sich für eine Adoption entscheiden, wird die Beratungsstelle Sie an die zuständigen kantonalen Stellen verweisen. Die Fachpersonen unterstützen Sie bei den Fragen zum Vorgehen und zu den Folgen dieser Entscheidung. Sie begleiten Sie bei den administrativen Schritten und informieren Sie über die rechtlichen Aspekte. 

Vertrauliche Geburt

Sind Sie in einer sehr schwierigen Situation? Falls niemand erfahren darf, dass Sie ein Kind bekommen, gibt es die Möglichkeit der vertraulichen Geburt: 

Bei einer vertraulichen Geburt erhalten Sie im Spital ein Pseudonym (Deckname). Während der Schwangerschaft und der Geburt werden Sie unter diesem Decknamen betreut und medizinisch versorgt. Das Spital hält Ihre Personalien geheim. Die Krankenkasse bezahlt Ihre Kosten direkt, so dass Sie keine Post nach Hause erhalten. So können Sie die Schwangerschaft und die Geburt vor Ihrem Umfeld geheim halten. Trotzdem erhalten Sie die medizinische Betreuung, die Ihnen und Ihrem Kind zusteht. 

Über die vertrauliche Geburt und Ihre Identität informiert das Spital ausschliesslich die Zivilstandsbehörde und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Die Behörden sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Sechs Wochen nach der Geburt entscheiden Sie darüber, ob Sie das Kind zur Adoption freigegeben möchten. Danach haben Sie nochmals sechs Wochen Zeit, sich anders zu entscheiden. Die Adoptiveltern erfahren nicht, wer Sie sind. Wenn das Kind erfahren möchte, wer seine leibliche Mutter ist, erhält es Ihre Personalien ab seinem 18. Geburtstag. 

Was bedeutet die vertrauliche Geburt für die leibliche Mutter? 

  • Sie und Ihr Kind werden vor, während und nach der Geburt medizinisch betreut. Wie alle Schwangeren erhalten Sie Zugang zu den Vorsorgeuntersuchungen und zur psychosozialen Beratung. Sie werden bei der Geburt und im Wochenbett begleitet.
  • Das Spital und die Behörden behandeln Ihre Personalien vertraulich, sodass Ihr Umfeld nicht von der Schwangerschaft und der Geburt erfährt. Ihr Bedürfnis nach Privatsphäre wird gewahrt.
  • Nach der Geburt haben Sie sechs Wochen Bedenkzeit. Entscheiden Sie sich für die Freigabe zur Adoption, können Sie den Entscheid während weiteren sechs Wochen rückgängig machen. Hier gilt das Adoptionsrecht.
  • Die vertrauliche Geburt ist legal. Sie machen sich nicht strafbar: Die Rechte Ihres Kindes werden bei der vertraulichen Geburt geschützt. (Eine anonyme Abgabe des Kindes in einem Babyfenster verletzt hingegen die Rechte des Kindes. Ausserdem sind Sie und Ihr Kind grösseren medizinischen Risiken ausgesetzt).

Was bedeutet die vertrauliche Geburt für das Kind? 

  • Das Kind wird vor, während und nach der Geburt medizinisch betreut. Die Gesundheit des Kindes ist geschützt.
  • Das Kind wird vorerst durch Pflegeeltern betreut und nach sechs Wochen zur Adoption freigegeben. So erhält es durchgehend die nötige Fürsorge und ein sicheres Zuhause. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde prüft, ob das Kind gut betreut wird.
  • Mit 18 Jahren können Betroffene erfahren, wer ihre leibliche Mutter ist. Das Recht des Kindes, registriert zu werden und über seine Abstammung zu erfahren, wird so gewahrt.

An wen kann ich mich wenden?

Lassen Sie sich bei einer anerkannten Beratungsstelle zu Schwangerschaft kostenlos beraten. Oder wenden Sie sich an eine gynäkologische Fachperson. Sie alle unterstehen der Schweigepflicht.

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