Nackter Männerrücken

Das Recht auf Ehe und Familie und Selbstbestimmung bei Fortpflanzung

Artikel 9 der IPPF-Deklaration zu den sexuellen Rechten beinhaltet das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen die Ehe und für oder gegen die Gründung und Planung einer Familie sowie das Recht zu entscheiden, ob, wie und wann Kinder geboren werden sollen.

Alle Menschen haben das Recht, sich für oder gegen die Ehe und ebenso für oder gegen die Gründung und Planung einer Familie zu entscheiden. Alle Menschen haben das Recht, frei und verantwortungsbewusst den Zeitpunkt der Zeugung, die Anzahl und den Altersunterschied ihrer Kinder zu wählen. 

  • Alle Menschen haben das Recht dies unter Rahmenbedingungen zu tun, in dem Gesetze und politische Massnahmen die Vielfalt unterschiedlicher Familienformen anerkennen, einschliesslich solcher, die nicht durch Abstammung oder Eheschliessung bestimmt sind.
  • Alle Menschen haben das Recht, frei und mit vollem Einverständnis die Ehe oder sonstige Partnerschaftsvereinbarungen einzugehen, die innerhalb des Regelwerks der Nichtdiskriminierung und unter ordnungsgemässer Beachtung der sich entwickelnden Fähigkeit des Kindes zur Auswahl stehen.
  • Alle Menschen haben Anspruch auf soziale und sonstige öffentliche Leistungen für Familien, zum Beispiel jene, die Beschäftigung und Immigration betreffen. Auf diese Leistungen besteht Anspruch, unabhängig von der gewählten Form der gegründeten Familie, einschliesslich solcher Formen, die nicht durch Abstammung oder Eheschliessung definiert sind. Alle Menschen haben das Recht auf Zugang zu Informationen, Bildung und den Mitteln, die sie benötigen, um sich für oder gegen Kinder zu entscheiden und frei und verantwortungsbewusst die Anzahl und den Altersunterschied ihrer Kinder zu bestimmen.
  • Alle Menschen haben das Recht, frei und verantwortungsbewusst über Reproduktion und Familienbildung zu entscheiden, einschliesslich des Rechts, darüber zu bestimmen, ob sie biologische oder Adoptivkinder haben möchten oder nicht.
  • Alle Menschen haben Anspruch auf alle sicheren, effektiven, akzeptablen und finanzierbaren Methoden der Fruchtbarkeitsregelung sowie auf Reproduktionstechnologien und Behandlungen.
  • Alle Menschen haben das Recht auf Beratung und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reproduktion, Unfruchtbarkeit und Schwangerschaftsabbruch, unabhängig vom Familienstand und innerhalb des Regelwerks der Nichtdiskriminierung und unter Beachtung der sich entwickelnden Fähigkeit des Kindes.
  • Jede Frau hat das Recht auf Information, Bildung und solche Dienste, die für den Schutz ihrer reproduktiven Gesundheit, für sichere Mutterschaft und für sicheren Schwangerschaftsabbruch nötig sind, und darauf, dass diese Angebote zugänglich, finanzierbar, akzeptabel und für alle Nutzerinnen geeignet sind.
  • Alle Menschen sollen innerhalb des Regelwerks der Nichtdiskriminierung dieselben Rechte und Verantwortlichkeiten haben in Bezug auf Vormundschaft, Pflegschaft und die Adoption von Kindern oder verwandte, in nationalen Gesetzen definierte Formen, wobei das Wohl des Kindes in allen Fällen Vorrang haben muss.

Artikel 9 IPPF Erklärung der sexuellen Rechte

Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz

Art. 94ff Zivilgesetzbuch: Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Dez. 2020 (Ehe für alle), in Kraft seit 1. Juli 2022.