Das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit

Artikel 6 der IPPF-Deklaration zu den sexuellen Rechten beinhaltet das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit.

Alle Menschen haben das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit und auf freie Meinungsäusserungen bezüglich ihrer Ansichten zu Sexualität, sexueller Orientierung, Genderidentität und sexuellen Rechten. Dies muss ohne willkürliche Einmischungen oder Beschränkungen von herrschenden kulturellen Überzeugungen, politischen Ideologien oder diskriminierenden Auffassungen von öffentlicher Ordnung, öffentlicher Moral, öffentlicher Gesundheit oder öffentlicher Sicherheit möglich sein. 

  • Alle Menschen haben das Recht auf Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit, einschliesslich des Rechts, Meinungen ohne Einmischung innerhalb eines Regelwerks der Nichtdiskriminierung und unter Beachtung der sich entwickelnden Fähigkeit des Kindes zu äussern.
  • Alle Menschen haben das Recht, ihre Sexualität zu erforschen, Träume und Fantasien zu entwickeln und frei von Angst, Scham, Schuld, falschen Vorstellungen und anderen Hindernissen, die freie Äusserung ihrer Wünsche betreffend zu sein, und zwar unter vollständiger Beachtung der Rechte anderer.
  • Alle Menschen, insbesondere Frauen, haben ohne Einschränkung das Recht ihre Identität oder Persönlichkeit durch Sprache, Verhalten, Kleidung, körperliche Merkmale, Namenswahl und auf andere Weise auszudrücken.
  • Allen Menschen steht es frei, Informationen und Gedanken zu Menschenrechten, sexuellen Rechten, sexueller Orientierung, Genderidentität und Sexualität über jedes legale Medium und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen zu recherchieren, zu empfangen und weiterzugeben unter Berücksichtigung des Regelwerks der Nichtdiskriminierung und der Beachtung der Rechte von anderen und der sich entwickelnden Fähigkeit des Kindes.
  • Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich mit anderen zu versammeln und zu vielfältigen Vereinigungen zusammenzuschliessen. Dies schliesst das Recht ein, Gruppen und Organisationen zu gründen, aufzubauen und ihnen beizutreten. Alle Menschen haben das Recht Informationen und Ideen über Menschenrechte, sexuelle Rechte, Sexualität, sexuelle Orientierung und Genderidentität durch alle Medien zu entwickeln, auszutauschen, zu fördern und weiterzugeben, im Rahmen einer sozialen Ordnung, in der Rechte und Freiheit aller vollständig verwirklicht werden können.

Artikel 6 IPPF Erklärung der sexuellen Rechte

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