Das Recht auf Gesundheit

Artikel 7 der IPPF-Deklaration zu den sexuellen Rechten beinhaltet das Recht auf Gesundheit und das Recht, am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

Alle Menschen haben das Recht auf den bestmöglichen Standard der körperlichen und geistigen Gesundheit. Darin beinhaltet sind die massgeblichen Gesundheitsfaktoren und der Zugang zur sexuellen Gesundheitsversorgung, einschliesslich Prävention, Diagnose und Behandlung aller sexuellen Infektionen, Probleme und Dysfunktionen. 

  • Alle Menschen haben das Recht, auf geschütztem Geschlechtsverkehr zu bestehen, um einer unerwünschten Schwangerschaft und/​oder sexuell übertragbaren Infektionen, einschliesslich HIV/​Aids, vorzubeugen.
  • Alle Menschen haben das Recht, sich an der Einführung von Gesetzen, politischen Massnahmen, Programmen und Diensten in Bezug auf die öffentliche Gesundheit mitzuwirken.
  • Jede medizinische Intervention muss einfühlsam auf die besonderen Bedürfnisse marginalisierte Personen und Randgruppen eingehen. Alle Menschen müssen Zugang zum Gesundheitswesen und zu Gesundheitsdiensten haben, unabhängig von Einwänden aus Gewissensgründen der Anbieter von Gesundheitsdiensten.
  • Alle Menschen haben das Recht auf Zugang zu Informationen über sexuelle Rechte, sexuelle Orientierung, Sexualität und Genderidentität, die in Zusammenhang mit Gesundheit stehen, sowie auf Zugang zu den bestmöglichen Gesundheitsdiensten, die sich auf Erfahrungen und wissenschaftlich zuverlässige Forschung stützen.
  • Alle Menschen, einschliesslich Sexarbeiter*innen, haben das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen, den Zugang zu Gesundheitsdiensten und die Unterstützung und den Schutz, die notwendig sind, um auf Safer Sex Praktiken mit allen Partner*innen und Kund*innen bestehen zu können.
  • Alle Menschen, die einem bewaffneten Konflikt oder einer erzwungenen Vertreibung ausgesetzt sind, müssen Zugang zu umfangreichen sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten haben.
  • Alle Menschen haben das Recht, die Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und deren Einsatz auf sexuelle Rechte und Gesundheit zu nutzen.
  • Alle Menschen sollen das Recht und die Möglichkeit haben, Technologien, Dienste oder medizinische Interventionen der Reproduktionsmedizin gleichberechtigt ohne Diskriminierung in Anspruch nehmen oder ablehnen zu können. Altersbedingte Einschränkungen dieses Anspruchs müssen die Voraussetzungen der Nichtdiskriminierung und den Grundsatz der sich entwickelnden Fähigkeit des Kindes beachten.
  • Alle Menschen sollen das Recht und die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt und ohne Diskriminierung an wissenschaftlicher Forschung zu beteiligen oder die Teilnahme daran zu verweigern.

Artikel 7 IPPF Erklärung der sexuellen Rechte

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