Nackter Männerrücken

Das Recht auf Privatsphäre

Artikel 4 der IPPF-Deklaration zu den sexuellen Rechten beinhaltet das Recht auf Privatsphäre.

Niemand darf willkürlichen Einmischungen betreffend seiner Privatsphäre, Familie, Wohnung, Papiere oder Korrespondenz unterliegen. Alle Menschen haben das Recht auf Privatsphäre, die für die Ausübung der sexuellen Selbstbestimmung unentbehrlich ist. 

  • Alle Menschen haben Anspruch auf sexuelle Selbstbestimmung und können selbst über ihre Sexualität, ihr Sexualverhalten und ihre Intimität ohne willkürliche Einmischung entscheiden.
  • Alle Menschen haben im Bereich der sexuellen Gesundheit das Recht auf Vertraulichkeit hinsichtlich Dienstleistungen, Behandlungen und medizinischen Unterlagen. Darüber hinaus müssen Informationen über den HIV Status vertraulich behandelt werden. Jede Person muss vor deren Veröffentlichung oder vor der Androhung deren willkürlicher Veröffentlichung im Rahmen der zulässigen Beschränkungen ohne Diskriminierung geschützt werden.
  • Alle Menschen haben das Recht, die Veröffentlichung von Informationen über ihre sexuellen Entscheidungen, ihre sexuelle Entwicklung, ihre Sexualpartner*innen, ihr Sexualverhalten und andere die eigene Sexualität betreffende Angelegenheiten selbst zu bestimmen.

Artikel 4 IPPF Erklärung der sexuellen Rechte

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