Sexuelle Gesundheit und Rechte: Zugang für alle

Alle Menschen haben das Recht auf sexuelle Gesundheit. Ohne Ausnahme. Sie haben Anspruch auf Information und Beratung, damit Sie informiert und selbstbestimmt entscheiden können. Und Sie müssen die Dienstleistungen des Gesundheitssystems nutzen können, ohne diskriminiert zu werden. Dazu braucht es staatliche und gesellschaftliche Massnahmen.

Der Staat ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zur sexuellen Gesundheit haben; ohne Diskriminierung und ohne Hindernisse. Es spielt keine Rolle, wer Sie sind, woher Sie kommen, welches Geschlecht Sie haben, von wem Sie sich angezogen fühlen, ob Sie einer Religion angehören oder wie Sie aussehen. Sie müssen die Informationen, die Beratung und die Dienstleistungen erhalten, die Sie brauchen, um möglichst gesund zu sein: 

  • Gut verständliche Informationen helfen Ihnen, sich eine Meinung zu bilden. 
  • Eine neutrale und wertfreie Beratung, zum Beispiel bei einer Fachstelle für sexuelle Gesundheit, unterstützt Sie bei Entscheidungen rund um Ihre Gesundheit. 
  • Nur mit Dienstleistungen wie Untersuchungen, Tests, Medikamenten oder medizinischer Betreuung wird Ihr Recht auf Gesundheit real.

Diskriminierung beim Zugang zu Gesundheit

Diskriminierung bedeutet, dass eine Person absichtlich benachteiligt, ausgeschlossen oder schlechter behandelt wird. Diskriminierung aufgrund der Abstammung, der Hautfarbe, der sozialen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der politischen Überzeugung, der sexuellen Orientierung oder einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ist verboten. 

In der Schweiz sind manche Bevölkerungsgruppen besonders von Diskriminierungen betroffen: zum Beispiel Jugendliche, Migrant*innen, homo- oder bisexuelle Menschen, trans* Personen sowie Menschen mit Behinderungen. Diskriminierung hindert Menschen daran, ihre Gesundheit zu schützen. 

Beispiele von Hindernissen

  • Sie sind im Rollstuhl und möchten eine Beratung. Die Beratungsstelle ist im zweiten Stockwerk und es gibt keinen Fahrstuhl. Sie können die Beratung nicht in Anspruch nehmen. 
  • Sie wollen einen Test machen. Aber der Test ist sehr teuer. Sie können das nötige Geld nicht aufbringen und verzichten auf den Test.
  • Sie brauchen eine Behandlung. Doch weil Sie minderjährig sind, erhalten Sie die Medikamente nur über Ihre Eltern. Sie wollen aber die Eltern nicht informieren. Deshalb verzichten Sie auf die Behandlung. 
  • Sie brauchen Hilfe. Doch der Notfallarzt verwehrt Ihnen den Zutritt, weil Sie homosexuell sind. 
  • Sie brauchen korrekte Informationen, weil Sie ein Risiko eingegangen sind. Doch Sie verstehen die Sprache nicht. 

Barrierefreier Zugang – Ein positives Beispiel 

Frau F. fühlt sich krank. Vor einer Woche hatte sie Sex. Nun juckt es im Genitalbereich. Sie hat Angst vor einer sexuell übertragbaren Krankheit. Frau F. sucht im Internet nach Informationen. Sie findet verständliche Informationen und den Link zu einer Beratungsstelle. Die Beratungsstelle bietet Tests zu sexuell übertragbaren Infektionen an. Frau F. hat Angst, dass man sie verurteilen wird. Auf der Webseite der Beratungsstelle steht aber, dass alle Menschen willkommen sind. Ohne Ausnahme. Ausserdem ist die Beratung vertraulich. Frau F. vereinbart einen Termin. Mit der Beraterin beschliesst sie, einen Test zu machen. Der Test zeigt, dass Frau F. tatsächlich eine Geschlechtskrankheit hat. Sie wird beraten und erhält die richtigen Medikamente. Sie kann sofort mit der Behandlung beginnen und ist bald wieder gesund. 

Newsletter von SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ «Sexualität und Behinderungen»

Der Newsletter von SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ «Sexualität und Behinderungen» richtet sich an das professionelle Netzwerk und an Personen mit Behinderungen. Er befasst sich mit der sexuellen Gesundheit und den Rechten von Menschen mit Behinderungen.

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Weiterführende Informationen

Kontakt

Sie finden die Informationen nicht, die Sie brauchen? Oder wird Ihnen der Zugang zu einer Behandlung verweigert? Lassen Sie sich bei einer Fachstelle für sexuelle Gesundheit beraten oder wenden Sie sich an eine ärztliche Fachperson. Sie alle unterstehen der Schweigepflicht. Beratungsstelle finden

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Themen Sexuelle Rechte Beratung