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JA zum Schutz vor Hass: Stellungnahme SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ zur Abstimmung vom 9. Februar 2020

JA zum Schutz vor Hass und einem Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung: Der Aufruf zu Hass gegenüber homo- und bisexuellen Menschen ist ein eklatanter Verstosse gegen die sexuellen Rechte. Dem muss Einhalt geboten werden. SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz befürwortet deshalb die Anpassung des Straf- und Militärgesetzes, über das am 9. Februar abgestimmt wird. Damit würde die Anti-Rassismus-Strafnorm ergänzt und der öffentliche Aufruf zu Hass, Hetze und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar.

Wir sagen JA zum Schutz vor Hass aus den folgenden Gründen:

  • Jeder Mensch hat das Recht, seine Sexualität frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt zu leben. Homophobie und der Aufruf zu Hass stehen im Widerspruch zu den sexuellen Rechten. Sie haben keinen Platz in einer Gesellschaft, die sich den Menschenrechten verpflichtet hat. Der Aufruf zu Hass und öffentliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung muss deshalb unter Strafe gestellt werden; so wie es bereits beim Aufruf zu Hass aufgrund der Religion, Rasse oder Ethnie der Fall ist.
  • In der Schweiz bestehen grosse gesetzliche Lücken beim Schutz vor Hassreden und öffentlicher Diskriminierung gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen. Eine Strafverfolgung ist bei Ehrverletzungen gegen Einzelpersonen zwar möglich. Homophobe Äusserungen, die sich aber gegen Gruppen wie Lesben, Schwule und Bisexuelle richten, können dagegen nicht verfolgt werden.
  • Wir wollen ein gesellschaftliches Klima des gegenseitigen Respekts und keines, das Gewalt fördert. Der Aufruf zu Hass und Hetze darf nicht einfach toleriert werden. Die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm durch ein Verbot des Aufrufs zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung setzt ein Zeichen gegen Homophobie und beugen Gewalttaten vor.
  • Die Schweiz gehört zu den wenigen Staaten Europas, die Hass und Hetze aufgrund der sexuellen Orientierung noch nicht unter Strafe stellen.
  • Die Strafnorm schränkt die freie Meinungsäusserung nicht ein: Kontroverse Diskussionen sind weiterhin möglich. Verboten ist hingegen der öffentliche Aufruf zu Hass, Diskriminierung und Gewalt. Denn Hass und Hetze sind keine Meinungen. Sie verletzen bewusst die Menschenwürde anderer Personen und schüren ein Klima der Gewalt.
  • Die Ergänzung der Anti-Rassismus-Strafnorm durch das Kriterium der sexuellen Orientierung ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ hatte in der Vernehmlassung dazu angeregt, neben dem Kriterium sexuelle Orientierung auch die Kriterien Geschlecht, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale Denn nach wie vor bestehen gesetzliche Lücken, um gegen Sexismus sowie Hass und Diskriminierungen gegen Trans- und Intersex-Menschen strafrechtlich vorzugehen.
  • SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ trägt die Kampagne JA zum Schutz vor Hass am 9. Februar als unterstützende Organisation mit:

Zur Kampagne “Ja zum Schutz”