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Zivilgeselschaflticher Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gibt Schweiz schlechte Noten

Der Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt ist in der Schweiz laut einem Bericht der Zivilgesellschaft über die Umsetzung der Istanbul-Konvention nach wie vor unzureichend. 45 Organisationen des Netzwerks Istanbul-Konvention, darunter SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ, haben den am 28. Oktober veröffentlichten Bericht verfasst.

Die Organisationen fordern:

  • eine umfassende nationale Gesamtstrategie
  • genügend personelle und finanzielle Ressourcen
  • einen intersektionalen Ansatz
  • verbindliche Koordination und Einbezug der Zivilgesellschaft

Der Bericht weisst auch auf die Bedeutung der Sexualaufklärung zur Prävention sexualisierter Gewalt hin. Für SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ wichtig: Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Zugang für alle zu umfassender Sexualaufklärung in der ganzen Schweiz sicherzustellen.

Die Istanbul-Konvention des Europarats wurde von der Schweiz unterzeichnet und ist ein wichtiges Rechtsinstrument zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsbezogener, sexualisierter und häuslicher Gewalt.

Der Bericht des Istanbul-Konventions-Netzwerks kann hier eingesehen werden, weitere Informationen zu dem Monitoring der Konvention durch das Netzwerk finden Sie hier.