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Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz: Stellungnahme zum Artikel «Weshalb die Schweiz bei Genitalverstümmelungen wegschaut»

Am 1. Oktober 2024 publizierte die NZZ einen Artikel, der die Wirkung der Arbeit von regionalen Anlaufstellen bezweifelt, das strafrechtliche Verbot aufgrund Art. 124 StGB als «Papiertiger» bezeichnet und Name sowie Präventionsbemühungen des Netzwerkes gegen Mädchenbeschneidung Schweiz in Frage stellt. Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung hat Stellung bezogen.

Im Artikel «Weshalb die Schweiz bei Genitalverstümmelungen wegschaut» werden diverse Thesen aufgestellt, welche einer Stellungnahme bedürfen: Die Replik vom Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz.

Stellungnahme