–  Pressespiegel

«Üse Buch ghört üs!», Rabe Info

Heute vor genau 20 Jahren wurde eine Abstimmungsvorlage von der Stimmbevölkerung mit einer seltenen Deutlichkeit angenommen: Über 72 % sagten Ja zur sogenannten Fristenregelung, seither ist Abtreibung in der Schweiz bis in die 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.

Der Weg zu diesem deutlichen Resultat war ein beschwerlicher – jahrzehntelang wurde für das Recht gekämpft, über den eigenen Körper bestimmen zu können. Bereits 1977 gab es eine Abstimmung zur Fristenlösung, diese scheiterte jedoch knapp, womöglich auch weil der Bundesrat die Vorlage zur Ablehnung empfahl.

In den 90er-Jahren wurde «das heisse Eisen Abtreibung» dann wieder aufgegriffen. Die Zürcher SP-Nationalrätin Barbara Haering brachte eine parlamentarische Initiative erfolgreich durch die grosse Kammer, gegen den Widerstand von Rechtsparteien, der geschlossenen CVP und Teile der FDP und SVP. Somit wurde der Bundesrat beauftragt, ein neues Gesetz auszuarbeiten. «Eine Person konnte auch damals einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, sie musste jedoch gut informiert sein, welches Spital Abtreibungen anbietet», beschreibt Barbara Berger von Sexuelle Gesundheit Schweiz die Kluft, die es damals gab zwischen Gesetz und Praxis. Wenn Ärzt*innen eine Notlage bescheinigten, waren Abtreibungen schon damals möglich – für ungewollt Schwangere in konservativeren Landesteilen bedeutete dies jedoch unter Umständen eine Reise in einen anderen Kanton.

Artikel lesen