–  Medienmitteilung

Die vertrauliche Geburt – eine ganzheitliche Lösung für Mutter und Kind

Der Fall des ausgesetztes Babys in Därstetten/​BE zeigt: Es gibt Lebenssituationen in der sich eine Frau gezwungen sieht, ihre Schwangerschaft und die Geburt vor ihrem Umfeld zu verbergen. In dieser prekären Lage ist sie auf Unterstützung angewiesen. Bei der vertraulichen Geburt kann die betroffene Frau unter einem Pseudonym im Spital gebären und die gesundheitlichen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die ihr und ihrem Kind zustehen. Damit sind die Frau und das Kind gesundheitlich versorgt und ihre Rechte bleiben gewahrt.

Die vertrauliche Geburt ist wenig bekannt, wie SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ in einer Umfrage im Herbst 2019 herausfand. Das muss sich dringend ändern.

Bei einer vertraulichen Geburt wird die Frau bereits während der Schwangerschaft unter einem Pseudonym (Deckname) betreut und medizinisch versorgt. Anstatt im Verborgenen zu gebären und sich und das Kind unnötigen Risiken auszusetzen, erhält sie Zugang zu den Vorsorgeuntersuchungen und zur psychosozialen Beratung. Sie wird bei der Geburt und im Wochenbett begleitet. Ihre Personalien werden geheim gehalten und sind nur den Einzelpersonen zugänglich, die den administrativen Prozess verantworten. Die Zivilstandsbehörde und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde werden vertraulich über die Geburt und die Identität der Betroffenen informiert. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das Kind wird vorerst durch Pflegeeltern betreut und nach sechs Wochen zur Adoption freigegeben. Mit 18 Jahren erhält die junge, volljährige Person die Möglichkeit zu erfahren, wer die leibliche Mutter ist. Das Recht des Kindes, registriert zu werden und über seine Abstammung zu erfahren, wird gewahrt.

Die vertrauliche Geburt liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Sie sind ausserdem verpflichtet, ein kostenfreies, professionelles und wertneutrales Beratungsangebot rund um die Schwangerschaft sicherzustellen. SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ hat die zuständigen Behörden und die anerkannten Beratungsstellen zu Schwangerschaft im Herbst 2019 befragt: In 20 Kantonen können sich Betroffene zur vertraulichen Geburt beraten lassen. In 18 Kantonen ist es möglich, eine vertrauliche Geburt in Spitälern oder Geburtshäusern durchzuführen. Nur 6 Spitäler informieren hingegen auf ihren Webseiten über die vertrauliche Geburt. Das Angebot der vertraulichen Geburt ist - selbst unter Fachpersonen - wenig bekannt.

Betroffene müssen von der Möglichkeit der vertraulichen Geburt erfahren. Sie benötigen einen niederschwelligen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Und sie müssen darauf vertrauen können, dass die Diskretion gewahrt wird. SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ fordert die Kantone dringend auf, das Angebot der vertraulichen Geburt zu etablieren und sowohl die Behörden als auch die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren. Denn die vertrauliche Geburt schützt – im Gegensatz zum Babyfenster – die Rechte und die Gesundheit von Mutter und Kind.

Die vertrauliche Geburt ist am 13. Januar 2020 Thema in der Sendung «Puls» auf SRF1.

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