–  Medienmitteilung

«Mein Körper gehört mir» – Was der Bericht des UNO-Weltbevölkerungsfonds mit der Revision des Sexualstrafrechts in der Schweiz zu tun hat.

Das Recht auf körperliche Autonomie und Selbstbestimmung ist für viele Frauen und Mädchen weltweit keine Selbstverständlichkeit. Dies belegt der diesjährige thematische Bericht «My body is my own» des UNO-Weltbevölkerungsfonds (UNFPA). Auch in der Schweiz ist die körperliche Selbstbestimmung in Zusammenhang mit der Revision des Sexualstrafrechts ein Thema. Der Anspruch, dass sexuelle Beziehungen auf gegenseitigem Einverständnis beruhen müssen, hat leider noch keinen Eingang in den vorliegenden Revisionsentwurf gefunden.


Körperliche Autonomie bedeutet ohne Gewalt oder Zwang Entscheidungen über den eigenen Körper und die persönliche Zukunft zu treffen. Sie beinhaltet den freien und selbstbestimmten Entscheid über sexuelle Beziehungen sowie die Reproduktion. Dazu gehört auch die Möglichkeit, medizinische Versorgung zu erhalten, wenn wir sie benötigen. Gemäss dem UNFPA-Bericht haben weltweit nur 55 % der Frauen die Möglichkeit, dementsprechend autonome Entscheide zu treffen. Die Auswirkungen auf die Gesundheit, auf das Wohlbefinden und das Lebenspotenzial der Betroffenen sind verheerend.

Hauptursache für die Einschränkung der körperlichen Autonomie von Mädchen und Frauen ist die Geschlechterdiskriminierung. Sie ist verwoben mit weiteren Unterdrückungsformen wie Zwangs- und Kinderheirat, weibliche Genitalverstümmelung und sexualisierter Gewalt. Um die Autonomie zu fördern und die Geschlechtergleichstellung voranzubringen, braucht es gemäss UNFPA Massnahmen auf mehreren Ebenen. Dazu gehören u.a. Gesetzesänderungen, Investitionen in die Bildung, insbesondere auch in umfassende Sexualaufklärung, sowie die Änderung sozialer Normen hin zu mehr Gleichberechtigung und Inklusion.

Zu körperlicher Autonomie gehört natürlich auch das Recht auf körperliche Integrität. Das heisst, dass Menschen keine körperlichen Handlungen erleben müssen, zu denen sie nicht frei zustimmen. Nach den Worten von UNFPA: «The power to say yes, the right to say no». Die Frage, welche Bedeutung die Einwilligung bei sexuellen Handlungen hat, steht aktuell in der Schweiz zur Debatte im Zusammenhang mit der Revision des Sexualstrafrechts.

SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass sexuelle Handlungen auf dem gegenseitigen Einverständnis beruhen müssen. Dieser Grundsatz muss im neuen Sexualstrafrecht verankert werden. Im vorliegenden Revisionsentwurf, zu dem die Vernehmlassung bis zum 10. Mai läuft, wurde diese Forderung allerdings kaum berücksichtigt. Damit wird die Chance verpasst, die körperliche Autonomie über eine Gesetzesänderung besser zu schützen. SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ wird im Vernehmlassungsverfahren einfordern, dass die Schweiz das Konsens-Prinzip im neuen Sexualstrafrecht aufnimmt, damit es internationalen Menschenrechtsstandards und der Istanbul-Konvention gerecht wird.

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