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NEWSLETTER 14, Februar 2023, Parlamentarische Gruppe für sexuelle Gesundheit und Rechte

Im Nationalrat ist ein wichtiges Geschäft traktandiert: die parlamentarischen Initiative (22.432) «Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache», die unsere Co-Präsidentin Léonore Porchet letztes Jahr anlässlich des 20-Jahre-Jubiläums der Fristenregelung eingereicht hatte.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK‑N) war leider nicht bereit, dieser Folge zu leisten. Ihrer Meinung nach besteht kein Handlungsbedarf. Damit ignoriert sie Realitäten in der Praxis, in der noch immer für jede Abtreibung eine Notlage geltend gemacht werden muss. Die Regelung im Strafgesetzbuch belastet auch das Gesundheitspersonal. Eine Fachperson sexuelle Gesundheit drückt es so aus: «Man hat immer ein bisschen das Gefühl, sich in einem Graubereich zu bewegen und sich dauernd rechtfertigen zu müssen. Es gibt keine vergleichbare medizinische Behandlung, die so im Strafgesetzbuch geregelt wird.» Wir fordern den Nationalrat auf, den Entscheid der RK-NR zu korrigieren und der Initiative zuzustimmen.

Ein weiteres wichtiges Geschäft ist die Revision des Sexualstrafrechts. In der Bildung vermitteln wir die wichtige Botschaft: sexuelle Beziehungen beruhen auf Konsens, auf dem Einverständnis der Beteiligten. Diese sollte klar so auch im Strafgesetz abgebildet sein.

NEWSLETTER 14, Februar 2023, Parlamentarische Gruppe für sexuelle Gesundheit und Rechte

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