–  Medienmitteilung

Freier Zugang zum Schwangerschaftsabbruch: SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ befürwortet Postulate zur Evaluation der Fristenregelung sowie der Versorgung in der Praxis

Gut 20 Jahre nach Einführung der Fristenregelung gibt es noch immer Hürden beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch, wodurch die Selbstbestimmung der Betroffenen selbst im Rahmen der Fristenregelung in Frage gestellt ist. SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ (SGCH) begrüsst es, dass in der Sommersession je zwei Postulate von Nationalrätinnen verschiedener Parteien zu diesem Thema eingereicht wurden. Die Postulate fordern eine Evaluation der gesetzlichen Regelung sowie einen Bericht über den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch und bestehende Hürden.

Das Postulat «Evaluation der Fristenregelung», das je von den Nationalrätinnen Susanne Vincenz- Stauffacher (FDP/SG) und Min Li Marti (SP/ZH) eingereicht wurde, fordert die Überprüfung der in der Schweiz geltenden gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch. Das gleichentags eingereichte Postulat «Bestandesaufnahme Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz » fordert den Bundesrat auf, in einem Bericht aufzuzeigen, wie in der Schweiz der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch und die entsprechende Versorgung in der Praxis funktionieren, welche Hürden bestehen und welche Massnahmen es braucht, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch und die Versorgung sicherzustellen. Dieses zweite Postulat wurde von den Nationalrätinnen Léonore Porchet (Grüne/VD) und Melanie Mettler (GLP/BE) eingereicht.

SGCH begrüsst die Postulate, denn die Identifizierung von Lücken und die Ausarbeitung von Handlungsempfehlung liefern eine wichtige Grundlage, um den Zugang zu Abtreibungen(1) zu verbessern. Nationalrätin Léonore Porchet, die Präsidentin von SGCH, hat bereits im vergangenen Jahr anlässlich des 20-Jahre-Jubliäums der Fristenregelung die parlamentarische Initiative «Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache» eingereicht. Eine knappe Mehrheit des Nationalrats war allerdings in der Frühjahrssession nicht bereit, Abtreibungen ausserhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Abtreibungen sind in der Schweiz nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt, was die Selbstbestimmung einschränkt und zu Stigmatisierung führt. Auch innerhalb der Fristenregelung muss die betroffene Person eine Notlage geltend machen.

Weiterführende Informationen:

(1) Wir nutzen «Schwangerschaftsabbruch» als Fachbegriff und «Abtreibung» als feministischen und politischen Kampfbegriff, der die Rechte der Betroffenen auf Selbstbestimmung und Gesundheit ausdrückt.

Medienmitteilung (PDF)