Parlamentarische Initiative (22.432) – Die Mehrheit des Nationalrats stellt sich gegen die Modernisierung der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch
Der Nationalrat hat die parlamentarische Initiative (22.432) «Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache» mit 99 zu 91 Stimmen, bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Eine Mehrheit des Nationalrats hält offenbar an überholten Wertevorstellungen fest und ist nicht bereit, die Gesetzgebung zu modernisieren.
Für SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ (SGCH) erfolgt dieser Entscheid zulasten der Betroffenen und des Gesundheitspersonals. SGCH wird sich weiterhin mit Fachpersonen, Partnerorganisationen und Politiker*innen dafür einsetzen, dass Hürden im Zusammenhang mit Abtreibungen abgebaut werden, die freie Entscheidung der Betroffenen respektiert und das Gesundheitspersonal entlastet wird.
Die parlamentarische Initiative «Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache» wurde am 2. Juni 2022 von Léonore Porchet, Nationalrätin der GRÜNEN Waadt und Präsidentin von SGCH, anlässlich des 20-Jahre-Jubiläums der Fristenregelung eingereicht. «Mit der aktuellen Regelung im Strafgesetz müssen sich Betroffene noch heute mit einer Notlage rechtfertigen. Dass eine Mehrheit des Parlaments diese Bevormundung einfach hinnimmt, ist inakzeptabel» erklärt Léonore Porchet. Sie will sich weiterhin dafür einsetzen, dass Abtreibungen(1) entkriminalisiert und Stigmatisierungen abgebaut werden.
Mit der bis heute geltenden Regelung im Strafgesetzbuch ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar und auch innerhalb der ersten zwölf Wochen nur möglich, wenn die betroffene Person formell eine Notlage geltend macht. Eine solche rechtliche Grundlage bedeutet eine Hürde beim Zugang zur Abtreibung, denn sie schränkt die Freiheitsrechte ein, trägt zu Stigmatisierung bei und belastet das Gesundheitspersonal. Sie steht im Widerspruch zur Praxis und zu den entsprechenden WHO-Richtlinien von 2022, die festhalten: Der Schwangerschaftsabbruch muss vollständig entkriminalisiert und aus dem Strafrecht gestrichen werden.
«Die Stärkung des Rechts auf Abtreibung war bereits beim letzten feministischen Streik ein Thema, und es wird definitiv auch im 2023 eine prominente Forderung sein» erklärt Barbara Berger, Geschäftsleiterin von SGCH. Die Zivilgesellschaft war auch bisher schon aktiv: Mehr als 11'000 Personen und 96 Organisationen hatten innert kurzer Zeit die Petition «Meine Gesundheit - Meine Wahl!» unterschrieben, die von SGCH und Campax lanciert worden war und am 31. Januar der Bundeskanzlei übergeben wurde. Die Petition fordert die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafrecht.
Weiterführende Informationen:
- Informationen über die Kampagne von SGCH.
- Argumentarium von SGCH für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ausserhalb des Strafgesetzbuches.
- Best practices aus anderen Ländern.
(1) Wir nutzen «Schwangerschaftsabbruch» als Fachbegriff und «Abtreibung» als feministischen und politischen Kampfbegriff, der die Rechte der Betroffenen auf Selbstbestimmung und Gesundheit ausdrückt.